Tagesordnung
- Bericht des Verwaltungsrats für das abgelaufene Jahr
- Vorlage des Jahresabschlusses zur Genehmigung, Vorschläge zur Verwendung des Jahresge-winns, eventuell Vorschläge zur Verwendung der aus Vermögensrealisationen resultierenden Er-löse sowie Genehmigung der Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats, siehe § 19 Absatz 6 der Satzung.
- Anträge des Verwaltungsrats bzw. der Anleger
Anträge des Verwaltungsrats:
A. In die Satzung wird ein neuer Absatz § 13 über Liquiditätsmanagementsinstrumen-te mit folgendem Wortlaut aufgenommen:
Liquiditätsmanagementsinstrumente
§ 13. Die Gesellschaft kann Liquiditätsmanagementsinstrumente aktivieren, um Emissions- und Rücknahmezwänge zu bewältigen und die Interessen der Anleger unter außergewöhnlichen Marktbedingungen zu schützen oder um unter normalen Marktbedingungen eine ausreichende Liquidität und den Schutz der Interessen der Anlieger zu gewährleisten, sodass Emissionen und Rücknahmen andere Anleger nicht ungerechtfertigt benachteiligen. Li-quiditätsmanagementsinstrumente können eingesetzt werden, wenn dies nach Einschätzung der Gesellschaft erforderlich ist, um die Liquidität des Fonds zu schützen, eine angemessene und gleichberechtigte Behandlung der Anleger zu gewährleisten und zu verhindern, dass die Vermögenswerte des Fonds zu ungünstigen Bedingungen veräußert werden. Die Liquiditäts-managementsinstrumente, die für den einzelnen Fonds eingesetzt werden können, sind in der Fondsbeschreibung des jewiligen Fonds aufgeführt. Eine detaillierte Übersicht über die Rahmenbedingungen und Bedingungen für den Einsatz der einzelnen Instrumente finden Sie im Prospekt der Gesell-schaft.
Absatz 2. Swing pricing (modifizierte Einzelpreis-Methode) gemäß § 14.
Absatz 3. Dual pricing (Doppelpreismethode) gemäß § 14.
Absatz 4. Verwässerungsabgabe. In Zeiten von, aber nicht beschränkt auf, angespannter Marktlage, einem hohen Volumen an Zeichnungs-, Rückkauf- oder Rücknahmeanträgen oder bei größeren einzelnen oder kumulativen An-trägen, die die Liquidität beeinträchtigen können, kann dem Anteilseigner oder Kapitalinhaber eine Gebühr auferlegt werden, um andere Anteilseigner oder Kapitalinhaber zu entschädigen, damit diese nicht ungerechtfertigt be-nachteiligt werden.
Und dass in § 6 unter jedem Fonds eine Beschreibung der gewählten Liquiditäts-managementsinstrumente hinzugefügt wird. § 6, Nr. 1-24, 26-28, 31 und 34 wurde folgender Wortlaut hinzugefügt:
Auf der Grundlage von Eignungsprüfungen, die von der Gesellschaft durchgeführt wurden, und im Hinblick auf einen angemessenen Schutz der Anlegerinteressen hat der Fonds beschlossen, dass Emissionen und Rücknahmen unter Verwendung der unten ausgewählten Liquiditätsmanagementsinstrumente abgewickelt werden müssen. Für jedes Instrument werden Beispiele für Situationen angegeben, in denen das Instrument aktiviert oder deaktiviert werden kann. Eine detaillierte Übersicht über die Rahmenbedingungen und Bedingungen für die Anwendung der einzelnen Instrumente finden Sie im Prospekt des Fonds.
Ausgewählte Liquiditätsmanagementsinstrumente für den Fonds:
- Dual pricing, siehe § 13 Abs. 3.
Verwässerungsabgabe, siehe §13 Abs. 4.
§ 6, Nr. 25, 29, 30, 32 und 33 wurden um folgenden Wortlaut ergänzt:
Auf der Grundlage von Eignungsprüfungen, die von der Gesellschaft durchgeführt wurden, und im Hinblick auf einen angemessenen Schutz der Anlegerinteressen hat die Abteilung beschlossen, dass Emissionen und Rücknahmen unter Verwendung der unten ausgewählten Liquiditätsmanagementsinstrumente abgewickelt werden müssen. Für jedes Instrument werden Beispiele für Situationen angegeben, in denen das Instrument aktiviert oder deaktiviert werden kann. Eine detaillierte Übersicht über die Rahmenbedingungen und Bedingungen für die Anwendung der einzelnen Instrumente finden Sie im Prospekt des Fonds.
Ausgewählte Liquiditätsmanagementsinstrumente für den Fonds:
- Swing pricing, vgl. § 13 Abs. 2.
- Dual pricing, vgl. § 13 Abs. 3.
- Verwässerungsabgabe, vgl. § 13, Abs. 4
Die Einfügung des neuen § 13 führt zu redaktionellen Änderungen in den nachfol-genden Paragraphen und den Verweisen darauf.
Der Grund für den Vorschlag zu Liquiditätsmanagementsinstrumenten ist eine neue gesetzliche Anforderung in den §§ 74 und 74 a des Gesetzes über Invest-mentgesellschaften usw., die am 16. April 2026 in Kraft tritt.
B.
Die Altersbeschränkung in § 19 Abs. 4 der Satzung wird gestrichen, und § 19 Abs. 5 und 6 werden zu § 19 Abs. 4 und 5.
Der Grund für diesen Vorschlag ist der Wunsch, Altersdiskriminierung zu vermei-den.
C.
Es wird eine Satzungsänderung in § 6 Nr. 1 vorgenommen, wobei „ausländische“ durch „internationale“ ersetzt wird und der Wortlaut „und in nicht börsennotierten Unternehmensanleihen, die auf Fremdwährungen der amerikanischen Märkte lau-ten.
Da die nicht börsennotierten amerikanischen Unternehmensanleihen von sehr un-terschiedlicher Qualität sind, investiert der Fonds nur in Anleihen mit:
- einem Umlaufvolumen von mindestens 100 Mio. USD oder dem Gegenwert in einer anderen Währung.
- einem Rating von Standard & Poor’s von mindestens CC bzw. von Moody’s von mindestens Ca zum Zeitpunkt des Erwerbs.
- mindestens zwei der international führenden Börsenmakler als tägliche Mar-ket-Maker.”
aus der Beschreibung des Fonds Virksomhedsobligationer HY KL gestrichen wird.
Der Grund für den Vorschlag ist die Präzisierung, dass der Fonds in Unterneh-mensanleihen aus den internationalen Anleihemärkten investiert und nicht mehr die Möglichkeit nutzt, in nicht börsennotierte US-Unternehmensanleihen zu inves-tieren.
D.
Es wird eine Satzungsänderung in § 6 Nr. 2 vorgenommen, wobei „ausländische“ durch „internationale“ ersetzt wird und der Wortlaut „und in nicht börsennotierten Unternehmensanleihen, die auf Fremdwährungen der amerikanischen Märkte lau-ten.
Da die nicht börsennotierten amerikanischen Unternehmensanleihen von sehr un-terschiedlicher Qualität sind, investiert der Fonds nur in Anleihen mit:
- einem Umlaufvolumen von mindestens 100 Mio. USD oder dem Gegenwert in einer anderen Währung.
- einem Rating von Standard & Poor’s von mindestens CC bzw. von Moody’s von mindestens Ca zum Zeitpunkt des Erwerbs.
- mindestens zwei der international führenden Börsenmakler als tägliche Market-Maker.”
aus der Beschreibung des Fonds Virksomhedsobligationer HY Screened KL ge-strichen wird.
Der Grund für den Vorschlag ist der Wunsch, klarzustellen, dass der Fonds in Unternehmensanleihen aus den internationalen Anleihemärkten investiert und nicht mehr die Möglichkeit nutzt, in nicht börsennotierte US-Unternehmensanleihen zu investieren.
E.
Es wird eine Satzungsänderung in § 6 Nr. 3 vorgenommen, wobei der Wortlaut „D.h. in Anleihen, die zum Zeitpunkt der Anlage ein Rating von BBB- oder höher bei Standard & Poor’s oder ein entsprechendes Rating bei einer anderen aner-kannten Ratingagentur haben.“ durch „Dies beinhaltet Investitionen in Anleihen, die zum Zeitpunkt der Investition auf der Grundlage von Kreditratings anerkannten Ratingagenturen oder eines externen Drittanbieters, der solche Ratings aggregiert und weitergibt, mit BBB- oder höher bewertet sind.“ im Fonds Virksomhedsobliga-tioner IG KL ersetzt wird.
Der Grund für den Vorschlag ist der Wunsch, Ratingagenturen in den Statuten nicht namentlich zu nennen.
F.
Es wird eine Satzungsänderung in §6 Nr. 4 vorgenommen, wobei der Wortlaut „D.h. in Anleihen, die zum Zeitpunkt der Anlage ein Rating von BBB- oder höher bei Standard & Poor’s oder ein entsprechendes Rating bei einer anderen aner-kannten Ratingagentur haben.“ durch „Dies beinhaltet Investitionen in Anleihen, die zum Zeitpunkt der Investition auf der Grundlage von Kreditratings anerkannten Ratingagenturen oder eines externen Drittanbieters, der solche Ratings aggregiert und weitergibt, mit BBB- oder höher bewertet sind.“ im Fonds Virksomhedsobliga-tioner Screened IG KL ersetzt wird.
Der Grund für den Vorschlag ist der Wunsch, Ratingagenturen in den Statuten nicht namentlich zu nennen.
G.
Es wird eine Satzungsänderung in § 6 Nr. 9 vorgenommen, wobei der Wortlaut „...die voraussichtlich einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten werden“ in der Beschreibung des Fonds Formue Obligationer KL gestrichen wird.
Der Grund für den Vorschlag zur Änderung der Beschreibung des Fonds ergibt sich aus der zuvor durchgeführten Namensänderung des Fonds von „Blandede Obligationer ESG KL“ in „Formue Obligationer KL“. Diese Namensänderung und die anschließende Änderung der Strategie des Fonds können zu einer geringeren Fokussierung auf die nachhaltige Entwicklung führen.
H.
Es wird eine Satzungsänderung in § 6 Nr. 28 vorgenommen, wobei „ausländische” durch „internationale” ersetzt wird und der Wortlaut „und in nicht börsennotierten Unternehmensanleihen, die auf Fremdwährungen der amerikanischen Märkte lau-ten.
Da die nicht börsennotierten amerikanischen Unternehmensanleihen von sehr un-terschiedlicher Qualität sind, investiert der Fonds nur in Anleihen mit:
- einem Umlaufvolumen von mindestens 100 Mio. USD oder dem Gegenwert in einer anderen Währung.
- einem Rating von Standard & Poor’s von mindestens CC bzw. von Moody’s von mindestens Ca zum Zeitpunkt des Erwerbs.
- mindestens zwei der international führenden Börsenmakler als tägliche Market-Makers.”
aus der Beschreibung des Fonds Virksomhedsobligationer HY Akkumulerende KL gestrichen wird.
Der Grund für den Vorschlag ist der Wunsch, klarzustellen, dass der Fonds in Un-ternehmensanleihen aus den internationalen Anleihemärkten investiert und nicht mehr die Möglichkeit nutzt, in nicht börsennotierte US-Unternehmensanleihen zu investieren.
4) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat schlägt die Wiederwahl der zur Wahl stehenden Mitglieder des Verwaltungs-rats vor. Eine Beschreibung der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf sydinvest.dk
5) Bestellung des Abschlussprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers Statsautoriseret Revi-sionspartnerselskab vor.
6) Sonstiges
Stimmrecht und Tagesordnung
Jeder Anteilinhaber der Investmentgesellschaft ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzuneh-men, sofern er sich spätestens fünf Geschäftstage vor dem Tag der Hauptversammlung durch ent-sprechende Anzeige gegenüber der Syd Fund Management für eine Teilnahme angemeldet hat. Das Stimmrecht kann nur für solche Anteile ausgeübt werden, welche eine Woche vor dem Tag der Hauptversammlung auf den Namen der/s betreffenden Anteilinhaberin/s in den Büchern der Gesell-schaft eingetragen sind. Das Stimmrecht kann nur für jene Anteile der in Ziffer 3 genannten Anteils-klassen ausgeübt werden, die eine Woche vor dem Tag der Hauptversammlung auf den Namen der/s betreffenden Anteilinhaberin/s in den Büchern der Investmentgesellschaft eingetragen sind.
Die Tagesordnung und der geprüfte Jahresbericht liegen spätestens acht Tage vor dem Tag der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Investmentgesellschaft bzw. auf deren Internetseite zur Einsichtnahme vor.
Anmeldung zur Hauptversammlung/Vollmachtserteilung
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss bis spätestens 17. März 2026 über Investorportalen auf sydinvest.dk oder durch entsprechende E-Mail an die Syd Fund Management A/S über si@sydinvest.dk erfolgt sein. Anteilinhaber, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teil-nehmen, können sich dort mittels Vollmacht durch den Verwaltungsrat oder einen anderen Bevoll-mächtigten vertreten lassen. Die Vollmachtserteilung kann über www.sydinvest.dk/gf erfolgen; dafür benötigen Sie Ihre MitID oder MitID Erhverv. Sie können sich diesbezüglich auch telefonisch unter Telefon 74373300 oder per E-Mail si@sydinvest.dk an die Syd Fund Management A/S wenden. Die Frist für die Vollmachtserteilung läuft am 17. März 2026 um 23.59 Uhr ab.
Es sei darauf hingewiesen, dass auf der Hauptversammlung Kaffee und Kuchen serviert werden.
Praktische Hinweise
Die Hauptversammlung findet im Sydbank Salen in der Hauptgeschäftsstelle der AL Sydbank am Peberlyk 4 in Apenrade statt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank werden Sie am Hauptein-gang begrüßen und Ihnen erklären, wie Sie den Saal finden.
Zum Parken nutzen Sie bitte die Einfahrt vom Solbæk; die Schranke zum Parkplatz wird bei Ankunft geöffnet sein. Sie können auch den Parkplatz an der Einfahrt vom Peberlyk (wenige Stellplätze) nut-zen. Bei Ausfahrt ist die Schranke am Solbæk geschlossen. Bitte fahren Sie langsam vor; die Schranke öffnet automatisch.
Die nahe am Haupteingang gelegenen Stellplätze sind auf der Karte jeweils orange gekennzeichnet. Am Veranstaltungstag kann jedoch die gesamte Parkplatzanlage genutzt werden.
Apenrade, den 3. März 2025
Verwaltungsrat der
Investeringsforeningen Sydinvest
Linda Sandris Larsen
Vorsitzende